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Vetragsvereinbarung
Das Vorgehen bei einem Coaching ist immer individuell zu vereinbaren.
Entscheidend ist, ob der Vertrag direkt mit dem Coachingpartner
(zweiseitiger Vertrag) oder über das Unternehmen des Coachingpartners
zu Stande kommt (dreiseitiger Vertrag). Die einzelnen Beziehungsfelder
werden im Rahmen der allgemeinen Auftragsklärung genau
vereinbart.
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Gutes
Coaching verläuft strukturiert, berücksichtigt das
Umfeld, die Klientensicht und orientiert sich auf ein prüfbares
Ergebnis. |