Vetragsvereinbarung

Das Vorgehen bei einem Coaching ist immer individuell zu vereinbaren. Entscheidend ist, ob der Vertrag direkt mit dem Coachingpartner (zweiseitiger Vertrag) oder über das Unternehmen des Coachingpartners zu Stande kommt (dreiseitiger Vertrag). Die einzelnen Beziehungsfelder werden im Rahmen der allgemeinen Auftragsklärung genau vereinbart.

 

 

Gutes Coaching verläuft strukturiert, berücksichtigt das Umfeld, die Klientensicht und orientiert sich auf ein prüfbares Ergebnis.

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